AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen SECURELINE Sicherheitsdienst (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Sicherheits- und Bewachungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss & Leistungen

Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

§ 3 Erlaubnis nach § 34a GewO

Der Auftragnehmer verfügt über die erforderliche Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung. Eingesetztes Personal ist entsprechend qualifiziert.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der jeweils gültigen Preisliste. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe.

§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung

Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Einsatzabbruch aus Sicherheitsgründen

SECURELINE ist berechtigt, einen Einsatz aus wichtigem Sicherheitsgrund vorzeitig abzubrechen, wenn der Auftraggeber, die zu begleitende bzw. zu schützende Person oder eine dem Auftraggeber zurechenbare Person Beschäftigte oder eingesetzte Kräfte von SECURELINE körperlich angreift, ernsthaft bedroht oder durch ihr Verhalten eine Fortsetzung des Einsatzes für das eingesetzte Personal unzumutbar oder sicherheitsbedingt nicht mehr vertretbar macht.

Eine lediglich verbale Unmutsäußerung, verbale Aggressivität oder eine Alkoholisierung bzw. ein erkennbarer Rauschzustand allein führt nicht automatisch zum Einsatzabbruch. Maßgeblich sind insbesondere Art, Intensität und konkrete Gefährlichkeit des Verhaltens.

Vor einem Abbruch soll – soweit dies nach der konkreten Gefahrenlage möglich und zumutbar ist – zunächst versucht werden, die Situation durch Deeskalation zu stabilisieren. Ist eine sichere Fortsetzung nicht möglich, darf SECURELINE den Einsatz abbrechen und erforderlichenfalls Polizei oder Rettungsdienst verständigen.

Bereits bis zum Einsatzabbruch ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind nach der vereinbarten Vergütung zu bezahlen. Soweit der Auftraggeber den vorzeitigen Einsatzabbruch zu vertreten hat, bleiben darüber hinausgehende gesetzliche Vergütungs- und Schadensersatzansprüche von SECURELINE unberührt. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

§ 8 Verschwiegenheit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen.

§ 9 Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen; hierfür ist die Erklärung zum vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Aufenthaltsstaats des Verbrauchers nicht entzogen wird. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AGB dienen als Vorlage und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.